Liebe Eltern,
ich wünsche Ihnen und Ihren Kindern ein gutes neues Jahr 2025 und sende Ihnen Informationen zum Schulbesuch bei besonderen Witterungsverhältnissen.
In Rheinland-Pfalz besteht grundsätzlich Schulpflicht, die auch bei winterlichen Witterungsverhältnissen gilt. Allerdings liegt die Entscheidung, ob der Schulweg für ein Kind zumutbar und sicher ist, im Ermessen der Erziehungsberechtigten. Sollten Eltern aufgrund von Schnee, Glätte oder anderen winterbedingten Gefahren den Schulweg als unzumutbar einschätzen, können sie ihr Kind zu Hause behalten. In diesem Fall ist es wichtig, die Schule umgehend über das Fernbleiben zu informieren.
Die Schulen sind verpflichtet, den Unterricht auch bei schwierigen Wetterbedingungen aufrechtzuerhalten, sofern es die Umstände erlauben. Sollte der Schulbetrieb aufgrund extremer Witterungsverhältnisse nicht möglich sein, werden entsprechende Informationen in der Regel über lokale Medien oder die Schulhomepage bekannt gegeben.
Viele Grüße Christa Killmaier-Heimermann
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